Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 01.01.2024)

Angebots- und Zahlungsbedingungen

  1. Alle genannten Beträge verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto.
  3. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Personalagentur »F« in 8010 Graz.
  4. Die Personalagentur »F« behält sich das Recht vor, je Auftrag die jeweils passende Methode bzw. Methoden der Personalsuche und -vorauswahl zu bestimmen.
  5. Jede wesentliche Änderung des Auftrags bzw. der Anforderungskriterien für einen bereits erteilten Auftrag (Gehaltshöhe, Einsatzort, Ausbildung, Berufserfahrung, Anstellungsausmaß, etc.) nach Suchbeginn führt dazu, dass mit der Änderung automatisch ein neuer kostenpflichtiger Auftrag erteilt wird.
  6. Die Suche gilt als erfolgreich und der Auftrag als erfüllt, wenn eine Person das Anbot des Auftraggebers angenommen und/oder die Arbeit aufgenommen hat, oder der Dienstvertrag unterzeichnet wurde.
  7. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Übermittlung einer bestimmten Anzahl an Bewerberprofilen (bzw. Dossiers oder Bewerbungsvorschlägen), sowie kein Anspruch auf Übermittlung von weiteren Bewerberprofilen, nachdem die Position besetzt wurde.
  8. Die Suche wird eingestellt, wenn der Auftraggeber drei von ihm akzeptierten Personen jeweils eine Jobzusage gegeben hat und diese jeweils abgelehnt wurde. Außerdem wird die Suche eingestellt, wenn die ausgeschriebene Stelle trotz Übermittlung entsprechender Bewerbungsvorschläge, aus welchen Gründen auch immer, vom Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Monaten besetzt wird. In diesen Fällen werden die bisher geleisteten Zahlungen einbehalten. Sollten die bis dato gestellten Rechnungen weniger als 50% des vereinbarten Honorars betragen, wird eine Abschlagszahlung fällig, sodass insgesamt die Hälfte des vereinbarten Honorars für die Durchführung der Personalsuche bezahlt wird. Die 6-monatige Frist gilt ebenfalls für Nachbesetzungen, wobei keine weiteren Zahlungen fällig werden.
  9. Unser Honorar wird jedenfalls fällig, wenn der Auftraggeber eine von uns empfohlene Person innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung durch die Personalagentur »F« in seinem Unternehmen, bzw. einem verwandten Unternehmen beschäftigt, und zwar nach der Unterzeichnung des Dienstvertrags (freien Dienstvertrags, Werkvertrags, bzw. Beauftragung). Dies gilt ebenfalls für die Aufnahme der von uns vermittelten Mitarbeitern über Stiftungen oder Anstellung via Personalüberlasser, sowie für alle anderen Beschäftigungsformen, die den Zweck haben, dass die vermittelte Person für das Unternehmen des Auftraggebers, in seinem Namen, bzw. einem verwandten Unternehmen, Arbeits- bzw. Dienstleistungen erbringt.
  10. Wenn sich der Auftraggeber für die Beschäftigung von mehreren von uns empfohlenen Personen entscheidet, gilt der angebotene Preis in voller Höhe pro Vermittlung, das bedeutet: je vermittelte Person.
  11. Unser oberstes Gebot bei der Personalvermittlung ist absolute Diskretion, die für unsere Bewerber unverzichtbar ist, um etwaige aktuelle Anstellungsverhältnisse nicht zu gefährden. Aus diesem Grund sind selbstständige Recherchen, Kontaktaufnahmen mit ehemaligen Dienstgebern, sowie das Einholen von Referenzen ohne vorherige Absprache mit den betroffenen Bewerbern ausdrücklich untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch den Aufraggeber, behalten wir uns vor, die geleistete Anzahlung einzubehalten und das Projekt einzustellen. Für jegliche Schäden, die den Kandidaten aufgrund der Nichteinhaltung der o.g. Vereinbarung entstehen, haftet der Auftraggeber.
  12. Reisekosten unserer Berater zum Firmensitz des Auftraggebers und sonstige Spesen sind in unserem Honorar vollständig abgegolten. Unbedingt notwendige Reisen an andere Zielorte, insbesondere Auslandsreisen, die zwecks Personalsuche unternommen werden, erfolgen ausnahmsweise nach gesonderter Beauftragung und Kostenfreigabe durch den Auftraggeber.
  13. Mit der Beauftragung der Personalagentur »F« bestätigt der Auftraggeber die lückenlose Einhaltung der EU-DSGVO in Bezug auf Umgang mit den von uns übermittelten persönlichen Daten von Kandidaten. Weiters bestätigt der Auftraggeber, dass sämtliche Bewerbungsunterlagen und persönlichen Daten von nicht angestellten Kandidaten nach Ablauf der gesetzlichen Behaltefrist vollständig gelöscht bzw. vernichtet werden. Der Auftraggeber gilt als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Zahl 7 DSGVO.
  14. Unsere Garantiezusage bezieht sich auf die Nachbesetzung der beauftragten Position und kann nicht auf die Besetzung einer anderen Stelle übertragen werden. Die Nachbesetzung gilt als erfolgreich und die Garantie als erfüllt, wenn ein Bewerber das Anbot des Auftraggebers angenommen und/oder die Arbeit aufgenommen hat oder der Dienstvertrag unterzeichnet wurde.
  15. Die Beauftragung mit der Personalsuche im Rahmen der Nachbesetzungsgarantie kann frühestens mit der der Auflösung des ersten Dienstverhältnisses und spätestens vor Ablauf der Garantiezusage erfolgen. Im Falle der Kündigung durch den Dienstnehmer bzw. Beendigung durch einvernehmliche Lösung endet die Garantiezusage spätestens mit dem Ablauf des 3. Beschäftigungsmonats. Für den Fall der Kündigung durch den Dienstgeber endet die Garantiezusage spätestens mit dem Ablauf des 12. Beschäftigungsmonats.
  16. Die Nachbesetzungsgarantie erlischt, sobald die Position durch die Personalagentur »F«, durch den Kunden selbst, oder durch Dritte besetzt wurde.
  17. Für die Durchführung der Personalsuche und -vorauswahl im Rahmen der Nachbesetzungsgarantie gelten ebenfalls die hier angeführten Angebots- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfang.
  18. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden, schließt die Personalagentur »F« mit dem jeweiligen Kandidaten eine Geheimhaltungsvereinbarung für die Dauer von maximal 12 Monaten ab Unterfertigung ab, in der der Kandidat zur Geheimhaltung der Bewerbung, insbesondere der vertraulichen Behandlung von Informationen rund um den Bewerbungsprozess und die Person des Auftraggebers, verpflichtet wird. Über eine darüber hinausgehende Geheimhaltungsverpflichtung und -dauer haftet die Personalagentur »F« nicht.
  19. Über den Inhalt des Anbots, insbesondere über die Höhe des vereinbarten Honorars wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart.
  20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Für einen Download der AGBs als PDF-File, klicken Sie bitte hier.