Ab dem 1. Jänner 2023 müssen große Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen, über 40 Mio. Euro Umsatz und mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme, ein ESG-Reporting implementieren, wenn sie mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen.
Ab 1. Jänner 2026 sind auch alle kapitalmarktorientierten Klein- und Mittelbetriebe (KMU) von der Berichtspflicht erfasst, wenn zumindest zwei der drei folgenden Merkmale überschritten sind: mindestens 10 Mitarbeiter, über 700.000 Euro Umsatz sowie 350.000 Euro Bilanzsumme.
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