Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen in der EU verpflichtet, ein ESG-Reporting nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Die erste verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt im Jahr 2025.
Ab dem Geschäftsjahr 2028 gilt die Reportingpflicht auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch hier sind mindestens zwei der drei Kriterien entscheidend:
Damit wird klar: ESG-Reporting ist für Unternehmen in der EU längst Realität. Wer sich frühzeitig vorbereitet, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil bei Investoren, Kunden und Talenten.
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