Recruiting für ESG & CSRD

ESG-Reporting und Co. – CSRD Reportingpflicht für Unternehmen

Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen in der EU verpflichtet, ein ESG-Reporting nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 MitarbeiterInnen,
  • über 50 Mio. Euro Umsatz,
  • mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme.


Die erste verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt im Jahr 2025.

Ab dem Geschäftsjahr 2028 gilt die Reportingpflicht auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch hier sind mindestens zwei der drei Kriterien entscheidend:

  • mehr als 10 MitarbeiterInnen,
  • über 900.000 Euro Umsatz,
  • mehr als 450.000 Euro Bilanzsumme.


Damit wird klar: ESG-Reporting ist für Unternehmen in der EU längst Realität. Wer sich frühzeitig vorbereitet, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil bei Investoren, Kunden und Talenten.

Personalsuche

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